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GEZ-Reform ab 2013
10. Juni 2010 | ddp

Die Ministerpräsidenten haben sich auf die Abschaffung der bisherigen Rundfunkgebühr verständigt. Statt der geräteabhängigen Gebühr soll eine sogenannte Haushaltsabgabe eingeführt werden, wie der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), am Mittwoch in Berlin sagte. Die Höhe der Gebühr soll zunächst bei 17,98 Euro pro Monat bleiben.

Geht alles nach Plan, soll bis Dezember ein entsprechender Staatsvertrag ausgearbeitet werden. In Kraft treten könnte die neue Regelung zum 1. Januar 2013. Beck hatte im Zuge der Reform auch ein generelles Werbeverbot im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk gefordert. Damit konnte er sich in der Kommission aber vorerst nicht durchsetzen.

Beck bezeichnete die Einigung auf das Eckpunktepapier dennoch als „Meilenstein“. Das System stelle eine „deutliche Vereinfachung“ dar und biete für eine ganze Reihe von Familien Entlastung. So entfielen Doppelbelastungen, zum Beispiel wenn Kinder über ein eigenes Einkommen und ein anmeldepflichtiges Gerät verfügten, aber noch bei ihren Eltern wohnten. Auch der baden-württembergische Ministerpräsident und Koordinator für Medienpolitik der unionsgeführten Länder, Stefan Mappus (CDU), bezeichnete das Modell als einfacher, transparenter und auch gerechter.

Die Reform war nötig geworden, weil sich Fernseh- und Radiogeräte nicht mehr allein als maßgebliche Empfangsgeräte feststellen lassen. Deswegen soll nun die geräteunabhängige Abgabe kommen: Jeder Haushalt muss demnach eine Gebühr entrichten - unabhängig davon, wie viele Geräte vorhanden sind. Also müssen auch jene zahlen, die gar keinen Fernseher, Radio oder PC besitzen. Die Zahl solcher Haushalte dürfte gegen Null gehen, rechtfertigte Mappus die Vereinbarung.

Gebührennachlässe und Befreiungen soll es wie bisher für Menschen mit Behinderung geben. Sie müssen je nach Grad ihrer Behinderung einen Bruchteil des normalen Satzes oder auch gar nichts bezahlen. Unklar ist aktuell noch, ob künftig auch Hartz-IV-Empfänger zahlen müssen. Laut Vorschlag von Verfassungsrechtler Paul Kirchhof sollten auch sie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen, das Geld dafür aber vom Staat gestellt bekommen.

Für Unternehmen wird der Beitrag gestaffelt. Am unteren Ende stehen Firmen mit bis zu vier Beschäftigten. Sie sollen ein Drittel des normalen Satzes zahlen. Bei Unternehmen mit mehr als 20 000 Mitarbeitern werden 150 Beiträge fällig.

© GEZ

Die öffentlich-rechtlichen Sender begrüßten die Entscheidung. Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust sagte, das System mache „vieles einfacher und nachvollziehbarer“. Deutschlandradio-Intendant Willi Steul erklärte, das Modell habe die Chance, „die Akzeptanz eines Rundfunkbeitrages zu erhöhen“. Er gab jedoch zu bedenken, dass die Detailgestaltung noch Risiken berge.

Kritik gab es von der FDP. Der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Burkhardt Müller-Sönksen, bezeichnete die Entscheidung als „mutlos und arbeitsplatzfeindlich“. Die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe sei lediglich „eine untaugliche Fortentwicklung der bisherigen GEZ-Gebühr, die sich auch immer schon an Haushalte und Betriebe gerichtet hat“. Die FDP hatte vorgeschlagen, eine personenbezogene Medienabgabe einzuführen. Sie hätte nach ihrer Einschätzung auch die Gebühreneinzugszentrale überflüssig gemacht.

Zur Zukunft der GEZ sagte Beck, er gehe nicht davon aus, dass man völlig neue Strukturen aufbauen werde. Mit der Vereinfachung des Gebührenmodells erwarte er aber auch eine Kostenreduktion in diesem Bereich.

Mehreinnahmen für die öffentlich-rechtlichen Sender soll das neue Modell im Übrigen nicht bringen. Voraussichtlich wird es bei den derzeitigen 7,5 Milliarden Euro bleiben. ■