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Nichts zu verzollen - Hintergründe zum Film
Donnerstag, 28.7.2011 | Autor: mz | Quelle, Bilder: Prokino

Die mobilen Zollkontrollen

Apropos alter R4: Die mobilen Zollkontrollen, die in Nichts zu verzollen aufgrund der ärmlichen Ausstattung der Beamten zunächst nur schleppend ins Rollen kommen, sind natürlich keine reine Erfindung des Filmemachers.

Der Wegfall der europäischen Binnengrenzen bedeutet mitnichten, dass der grenzüberschreitenden Kriminalität seit 1993 Tür und Tor geöffnet sind. Vielmehr wurde die Zusammenarbeit der Behörden zur Bekämpfung dieser Art von Verbrechen auf internationaler Ebene massiv ausgebaut und ist heute vor allem wegen der zunehmenden datentechnischen Vernetzung der Behörden wesentlich effektiver als noch zu Beginn der 1990er Jahre.

Zudem gibt es seit 1993 tatsächlich verstärkt mobile Einsatzgruppen, die Stichprobenkontrollen durchführen. Dabei dürfen die zuständigen Beamten bis zu dreißig Kilometer hinter der Landesgrenze Personen anhalten und auf Schmuggelware kontrollieren.

Die französischen und belgischen Polizei- und Zollbehörden pflegen heute eine enge Kooperation, die durch immer wieder neue Abkommen geregelt wird. Eins davon betrifft die Verkehrssicherheit und soll das Eintreiben von Bußgeldern erleichtern, die auf von Radarfallen aufgezeichnete Verkehrsdelikte im jeweils anderen Land zurückgehen. ■

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